Die Umlage für die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütete Einspeisung aus Stromerzeugungsanlagen verändert sich 2012 nur geringfügig. Die sog. EEG-Umlage steigt ab dem 1. Januar 2012 um 0,062 Cent pro Kilowattstunde, von 3,530 ct/kWh auf 3,592 ct/kWh. Dies haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) heute bekanntgegeben. Die EEG-Umlage wird von den ÜNB jährlich zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr ermittelt. Die Bundesnetzagentur kontrolliert die ordnungsgemäße Ermittlung der EEG-Umlage.
"Nachdem die EEG-Umlage für das laufende Jahr gegenüber 2010 um über 70 Prozent gestiegen war, liegt sie für das Jahr 2012 weiterhin auf dem Niveau von 2011. Gründe für das stabile Niveau sind u. a. der erwartete Anstieg der Preise an der Strombörse und ein geringerer Zubau an Photovoltaik-Anlagen. So liegt der für 2012 erwartete Zubauwert von 4,5 Gigawatt deutlich unter dem Wert des Boomjahres 2010, in dem noch ein Zubau in Höhe von rund sieben Gigawatt zu verzeichnen war", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Nicht zuletzt zeigen sich bei der Umlageermittlung erstmals auch deutlich die effizienzsteigernden Effekte der Ausgleichsmechanismusverordnung, die zu einer Verminderung der operativen Kosten bei den ÜNB führen."
Die ÜNB prognostizieren für 2012 EEG-Einspeisevergütungen in Höhe von insgesamt ca. 17,6 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von ca. 4,9 Mrd. Euro gegenüber. Die Differenz zwischen den prognostizierten Einspeisevergütungen und Vermarktungserlösen bildet den wesentlichen Bestandteil der EEG Umlage. Je niedriger das Börsenpreisniveau ist, desto größer ist die mit der EEG-Umlage zu finanzierende Differenz zu den im EEG festgelegten Vergütungssätzen.
"Die Ermittlung der EEG-Umlage beruht auf einer Vielzahl von zu prognostizierenden Einflussfaktoren. Dabei können besonders bei den Energieträgern Wind und Sonne im Jahresverlauf starke Schwankungen auftreten, so dass das von den ÜNB geführte Umlagekonto schnell einmal ins Minus rutschen kann. Die EEG-Umlage 2012 enthält daher erstmals auch eine sog. Liquiditätsreserve in Höhe von 3 Prozent des in 2012 erwarteten Differenzbetrags. Diese soll den ÜNB bei den Liquiditätsherausforderungen zur Finanzierung des Umlagekontos helfen. Die einmal aufgebaute Liquiditätsreserve kommt den Umlagezahlern in den Folgejahren wieder zugute, weil sie einen möglichen Anstieg in 2013 dämpft", erläuterte Kurth.
Quelle: Bundesnetzagentur