Die Umlage für die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütete Einspeisung aus Stromerzeugungsanlagen verändert sich 2012 nur geringfügig. Die sog. EEG-Umlage steigt ab dem 1. Januar 2012 um 0,062 Cent pro Kilowattstunde, von 3,530 ct/kWh auf 3,592 ct/kWh. Dies haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) heute bekanntgegeben. Die EEG-Umlage wird von den ÜNB jährlich zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr ermittelt. Die Bundesnetzagentur kontrolliert die ordnungsgemäße Ermittlung der EEG-Umlage.
Stand 2023
Die EEG-Umlage wurde ab Juli 2022 abgeschafft.
siehe hierzu auch den Artikel EEG-Umlage
historisch:
Die EEG-Umlage 2017 kostete zu ihrem Höchststand 6,88 ct/kWh.
2018 beträgt sie 6,79 ct/kWh (Quelle: Bundesnetzagentur.de)
Bei einem Stromverbrauch einer Person von 1000 KWh/Jahr entspricht das zusätzlichen Kosten von 68,80 € im Jahr für die Förderung der Photovoltaik, das sind rund 5,73 € pro Monat.
Bemerkenswert ist, dass energieintensive Betriebe Ausnahmegenehmigungen bekommen.