Stand 2023
Die EEG-Umlage wurde ab Juli 2022 abgeschafft.
siehe hierzu auch den Artikel EEG-Umlage
historisch:
Die EEG-Umlage 2017 kostete zu ihrem Höchststand 6,88 ct/kWh.
2018 beträgt sie 6,79 ct/kWh (Quelle: Bundesnetzagentur.de)
Bei einem Stromverbrauch einer Person von 1000 KWh/Jahr entspricht das zusätzlichen Kosten von 68,80 € im Jahr für die Förderung der Photovoltaik, das sind rund 5,73 € pro Monat.
Bemerkenswert ist, dass energieintensive Betriebe Ausnahmegenehmigungen bekommen.
Siehe dazu: Besondere Ausgleichsregelungen (Bafa).
Folgende Artikel gehen chronologisch im Detail auf die Belastung des Einzelnen ein:
- pro Bundesbürger ca. 1,00 € (bis zu 1,70 €) pro Monat (12,00 € pro Jahr) sagt Jürgen Trittin 2007:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,493065,00.html (Spiegel online)
- pro Bundesbürger 13,40 € pro Jahr sagt Siegmar Gabriel 2008 (FAZ, Artikel nicht mehr online)
- die Solarbranche selbst rechnet mit Kosten in Höhe von maximal 2,14 € pro Haushalt pro Monat (25,68 € pro Jahr) bis 2014, danach ist Solarstrom konkurrenzfähig (Produktion.de)
- das Bundesumweltministerium beziffert die EEG-Umlage für 2009 mit 1,3 Ct/KWh.
- Entwicklung der EEG-Vergütung
- Die EEG-Umlage für nicht privilegierten Letztverbraucherabsatz beträgt für das Jahr 2013 5,277 ct/kWh (Info der Übertragungsnetzbetreiber)
- Die reinen Förderkosten für Erneuerbare-Energien-Anlagen entsprechen 2013 einem Betrag von 2,29 Cent/kWh (BBE, Bundesverband Erneuerbare Energie e.V., Pdf nicht mehr online)
- Handwerk fordert das Aus der „ungerechten“ Energiewende (2017)
zum Vergleich mit der Atomindustrie bietet der Artikel von Herrmann Scheer interessante Zahlen
"Renaissance der Atomenergie"PDF ab Seite 6 ff.